Bei den Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um Angebote zur Unterstützung für pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen.

Sie können den Entlastungsbetrag nutzen für:

  • Unterstützung im Haushalt

  • Begleitung zu Terminen (Ärzte, Behörden oder ähnliches)

  • Unterstützung beim Einkaufen

  • Kreative Angebote / Bewegungsangebote

  • Begleitete Spaziergänge

  • u.v.m.

Wir sind ein in Thüringen anerkannter Anbieter und unterstützen Sie gern über den Entlastungsbetrag. Hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Wenn die 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige (Pflegegrade 2-5) einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umwidmen lassen. Hierfür ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.

Abrechnung

Die Abrechnung können wir für Sie bei der Pflegekasse erledigen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben, die uns den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung ermöglicht.